Wir haben die Kandidierenden des Wahlkreises Konstanz zu ihren Plänen rund um queere Themen befragt. Eine kurze Zusammenfassung der Antworten findet ihr auf unserem Instagram, und hier kommen die vollständigen Antworten :)
Nese Erikli - Bündnis 90/ Die Grünen
1. Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um den Bildungsplan in Bezug auf LGBTQIA+ Rechte nachzubessern?
In dem seit 2016 geltenden Bildungsplan ist es uns gelungen, gemeinsam mit der Elternschaft und der LSBTTIQ-Community die Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt“ zu verankern. Um die Leitperspektive umzusetzen, sind Unterrichtsmaterialien, Aufklärungsprojekte und Fortbildungen notwendig. Die Handreichung „Alle Farben im Blick?!?“ für Schulpsycholog*innen und Beratungslehrkräfte ist im Dezember 2020 veröffentlicht worden.
Unser Ziel für die nächste Legislatur ist es, die Sichtbarkeit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Baden-Württembergs weiter zu erhöhen.
Aber auch außerhalb der Schule wollen wir queere Jugendliche besser unterstützen. Wir werden mehr Qualifizierungsangebote in der offenen Kinder- und Jugendarbeit schaffen und die strukturellen Beratungs- und Gruppenangebote für LSBTTIQ-Jugendliche im ländlichen Raum ausbauen.
2. Sollten Beratungsstellen, Sozialarbeitende und Vertrauenslehrende an Schulen und Universitäten verpflichtend in queeren Themen geschult werden, und wie würden Sie dies umsetzen?
Wir wollen das pädagogisches und psychologisches Personal konsequent aus- und weiterbilden. Wir setzen uns dafür ein, dass an jeder Schule eine Lehrperson das Diversity-Management koordiniert und Ansprechpartner*in ist, um diese Leitperspektive umzusetzen.
3. Viele Bereiche des Schullebens sind weiterhin nach Geschlechtern getrennt. Wie würden Sie sicherstellen, dass trans/inter*/nicht-binäre Schüler:innen am Sportunterricht, an Klassenfahrten, etc. problemlos teilnehmen können?
Wir Grüne stehen für eine inklusive Schule. Auch bei Klassenfahrten müssen Lösungen gefunden werden, sodass jede*r Schüler*in problemlos teilnehmen kann.
4. Haben Sie einen konkreten Vorschlag, wie man die Namensänderung an Universitäten und Schulen für nicht-binäre/trans/inter* Personen einfacher gestalten könnte?
Meine zuständige Kollegin in der Grünen Landtagsfraktion, Brigitte Lösch, hat sich genau mit diesem Anliegen bereits 2018 an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gewandt. Die Ministerin Theresia Bauer verwies in ihrem Antwortschreiben zu Recht darauf, dass die Immatrikulation ein Verwaltungsverfahren ist, das an das Namensrecht gebunden ist. Leider ignoriert die Bundesregierung seit Jahren diesen Umstand und so ist das Transsexuellengesetz, das für die Namensänderung maßgeblich ist, weiterhin in Kraft und verhindert Lösungen, die den Menschen gerecht werden. Deshalb hat die Grüne Bundestagsfraktion auch einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und zur Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes eingebracht. Leider hat der Entwurf im Bundestag keine Mehrheit bekommen. Wir hoffen diesbezüglich auf neue Mehrheiten durch die Bundestagswahl im September diesen Jahres.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg schlägt als Zwischenlösung vor, den Zielnamen ergänzend bei der Immatrikulation anzugeben und einen ergänzenden Studierendenausweis auszustellen, vergleichbar dem Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.
5. Planen Sie, auch Allgender-Toiletten in allen öffentlichen / Verwaltungs- / Schulgebäuden anzubiete,n und wie wollen Sie dies umsetzen?
Die konkrete Entscheidung darüber, wie eine Hochschule oder ein öffentliches Gebäude die Sanitärbereiche gestaltet, und ob dabei – etwa auch im Hinblick auf eine Vermeidung der Diskriminierung von nicht-binären/trans/inter* Personen – Unisextoiletten vorgehalten werden sollen, sollte aus unserer Sicht vor Ort fallen.
Levin Eisenmann - CDU
1. Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um den Bildungsplan in Bezug auf LGBTQIA+ Rechte nachzubessern?
Identitätsfindung –„Wer bin ich, wer sind die Anderen?“ -ist eines der großen Themen der Jugend. Mit dem 2016 veröffentlichten Bildungsplan wurde versucht, dieses Thema fächerübergreifendim Bildungsplan zu implementieren. Die Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Vielfalt“ gebietet jedem Fach, den Heranwachsenden einen Raum zu geben, um sich selbst zu finden und auszudrücken. Dabei ist es wichtig, auf die Thematik aufmerksam zu machen, damit sich niemand in eine Ecke gestellt fühlt. Ich finde, hier können wir anknüpfen und die gewonnene Toleranz auch auf andere Bereiche ausweiten.
2. Sollten Beratungsstellen, Sozialarbeitende und Vertrauenslehrende an Schulen und Universitäten verpflichtend in queeren Themen geschult werden, und wie würden Sie dies umsetzen?
Häufig sind Lehrkräfte wichtige Ansprechpartner für die Fragen der Jugendlichen. Deshalb halte ich ein Fortbildungsangebot in Gesprächsführung jeglicher Richtung für sinnvoll. Jedoch bin ich der Meinung, dass ein solches Fortbildungsangebot nur angenommen und umgesetzt wird, wenn es ohne Zwang eingeführt wird und somit Menschenmit Interesse anlockt.Die Schulsozialarbeit leistet in den Schulen einen ganz wichtigen Beitrag. Innerhalb der letzten Jahre wurde die Zahl der Schulsozialarbeiter verdoppelt.
3. Viele Bereiche des Schullebens sind weiterhin nach Geschlechtern getrennt. Wie würden Sie sicherstellen, dass trans/inter*/nicht-binäre Schüler:innen am Sportunterricht, an Klassenfahrten, etc. problemlos teilnehmen können?
Schule ist für die Schülerinnen und Schüler stets ein geschützter Raum. Ich denke, dass wir mit Sensibilität und Toleranz sehr weit kommen und in Rücksprache mit den Beratungslehrkräften und der Klassenleitung im Zweifelsfall eine Lösung gefunden werden kann. Sportunterricht wird an einigen Schulen bereits modular nach Sportart koedukativ unterrichtet. In anderen Fällen umfasst der getrennte Sportunterricht lediglich wenige Jahre, da würde ich ebenfalls auf individuelle Lösungen setzen.
4. Haben Sie einen konkreten Vorschlag, wie man die Namensänderung an Universitäten und Schulen für nicht-binäre/trans/inter* Personen einfacher gestalten könnte?
Namensänderungen bei Kindern sind in Deutschland ja nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich und dienen einermissverständnisfreienIdentifikation der Person. Da die Namensänderung ein großer Schritt ist, ist es meiner Meinung nach wichtig, diesen wohlüberlegt anzugehen und mitdenElternoder anderen betreuenden Personenabzusprechen.
5. Planen Sie, auch Allgender-Toiletten in allen öffentlichen / Verwaltungs-/ Schulgebäuden anzubieten und wie wollen Sie dies umsetzen?
Öffentliche Toiletten, sind kleine Inseln der Privatsphäre im öffentlichen Raum. Dabei sollte jede Person denjenigen Ort aufsuchen können, wo sie sich weder diskriminiert, noch unsicher fühlt. Das gilt für TQIA+ genauso, wie für Männer und Frauen. Für den Bau der Gebäude und damit auch der Toiletten sind die Kommunen als Träger zuständig.
Jürgen Keck - FDP
Wir setzen uns dafür ein, dass sexuelle und geschlechtliche Vielfalt weiterhin im Schulunterricht behandelt wird und in den Bildungsplänen verankert bleibt. Entsprechendes gilt auch für die Lehrerausbildung. Wir Freie Demokraten treten generell für eine möglichst große Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortung der jeweiligen Schule beziehungsweise der Lehrkräfte ein. Dies umfasst thematische Schwerpunktsetzungen im Rahmen des von den Schulen selbst festzulegenden Schulcurriculums ebenso wie den Einsatz von Unterrichtsmaterialien und die die Umsetzung von konkreten Projekten an den Schulen. Ein konkretes, auf die Bildungsplanvorgaben abgestimmtes Aufklärungsprojekt könnte deshalb den Schulen als ein Vorschlag zur Umsetzung dieser Bildungsplanvorgaben oder ihres Schulcurriculums angeboten werden. Generell stehen wir Schulversuchen grundsätzlich offen gegenüber und wollen deren Genehmigung vereinfachen. Wir befürworten außerdem generell die Benennung von Ansprechpersonen und ihren Zuständigkeiten. Auch mit Blick auf die sehr unterschiedlichen Größen der Schulen und die entsprechend begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen sollte die einzelne Schule selbst entscheiden können, ob eine Beratungslehrkraft die Funktion der Ansprechperson für Fragen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt mit übernimmt oder hierfür eine eigene Ansprechperson benannt wird. Was Richtlinien für den Bau oder Umbau von Sanitäranlagen angeht, sind diese für öffentliche Gebäude insgesamt zu bestimmen.
Ob schwul oder lesbisch, ob hetero- oder bisexuell, ob inter-, transsexuell oder transgender oder anders eingestellt – jeder Mensch soll seinen Lebensentwurf verwirklichen können. Quotierungen lehnen wir jedoch ab, da sie das Leistungsprinzip aushebeln und dazu führen können, dass beispielsweise Frauen als Quotenerfüller degradiert werden.
Die Hochschulen haben bei allen Aufgaben und Entscheidungen die geschlechterspezifischen Auswirkungen zu beachten. Wir wollen die Hochschulen dabei unterstützen, die Vielfalt ihrer Mitglieder und Angehörigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben angemessen zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass alle Mitglieder und Angehörigen gleichberechtigt an der Forschung, der Lehre, dem Studium und der Weiterbildung im Rahmen ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten innerhalb der Hochschule teilhaben können.
Zur weiteren Sensibilisierung zu geschlechterspezifischen Themen an den Hochschulen wurde die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten mit der jüngsten Gesetzesnovelle weiter gestärkt. Ob zur tatsächlichen Durchsetzung der Chancengleichheit und den Zielen der Gleichstellungspläne Schulungen erforderlich sind, muss jede Hochschule individuell entscheiden können.
Antje Behler - Die Linke
1. Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um den Bildungsplan in Bezug auf LGBTQIA+ Rechte nachzubessern?
Das im Bildungsplan festgeschriebene Ziel der Bildung für Toleranz und Akzeptanz für Vielfalt muss endlich konsequent umgesetzt werden. Dazu gehört für mich auch, dass Lehrkräfte an verpflichtenden Weiterbildungen teilnehmen müssen, um hier entsprechend geschult zu werden. Außerdem möchte ich, dass Menschen, die mit Queerfeindlichkeit konfrontiert sind, sich leichter beschweren können – dies ist insbesondere dann wichtig, wenn es sich um Äußerungen oder Handlungen einer Lehrperson handelt. Hier kann ich mir die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle gut vorstellen, möchte aber auch mit Interessensverbänden von Betroffenen zusammenarbeiten, um eine bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Weiterhin müssen Schulmaterialien überarbeitet werden. So kann es bspw. nicht sein, dass die Themen Verhütung und Sexualität immer noch so heteronormativ behandelt werden, wie das aktuell der Fall ist. Hier ist dringender Nachholbedarf. Auch das Thema geschlechtliche Identität gehört auf die Tagesordnung.
2. Sollten Beratungsstellen, Sozialarbeitende und Vertrauenslehrende an Schulen und Universitäten verpflichtend in queeren Themen geschult werden, und wie würden Sie dies umsetzen?
Da diese Stellen oft die erste Ansprechstellen an Schulen und Universitäten für Betroffene von Diskriminierung, Mobbing oder persönlichen Problemen sind, müssen diese Stellen in allen relevanten Themen geschult werden. Dies Betrifft insbesondere queere Themen, aber auch PoC oder Kinder und Studierende mit prekären finanziellen Verhältnissen.
Für die Umsetzung muss von Landesseite in enger Abstimmung mit Betroffenenverbänden, z.B. dem Lesben- und Schwulenverband oder dem Bundesverband Trans* e.V. eine Fortbildungsangebot geschaffen werden.
3. Viele Bereiche des Schullebens sind weiterhin nach Geschlechtern getrennt. Wie würden Sie sicherstellen, dass trans/inter*/nicht-binäre Schüler:innen am Sportunterricht, an Klassenfahrten, etc. problemlos teilnehmen können?
Hier muss sich die Aufteilung, sofern sie überhaupt vorgenommen wird, nach den Wünschen der jeweiligen Kinder richten. Sollte dies im Klassenkontext zu Schwierigkeiten oder Mobbing führen, ist es die Aufgabe der Schule diese Themen proaktiv in der betreffenden Klasse mit geschultem Personal zu adressieren und aufzuklären. Der Anpassungsdruck darf nicht auf den trans/inter*/nicht-binäre Schüler:innen lasten.
4. Haben Sie einen konkreten Vorschlag, wie man die Namensänderung an Universitäten und Schulen für nicht-binäre/trans/inter* Personen einfacher gestalten könnte?
Auch hier sollte sich dies rein nach den Wünschen der jeweiligen Personen richten. Sobald nicht-binäre/trans/inter* Personen mit ihrem neuen Namen angesprochen werden möchten muss dies von den Bildungseinrichtungen ohne weitere Fragen, Diskussionen, Nachweisforderung oder andere Bürokratische Hürden akzeptiert und umgesetzt werden. Zeugnisse und Nachweise sollten im Zweifelsfall auf beide Namen ausgestellt werden, damit hier nach einer offiziellen Namensänderung kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht.
5. Planen Sie, auch Allgender-Toiletten in allen öffentlichen / Verwaltungs- / Schulgebäuden anzubieten und wie wollen Sie dies umsetzen?
Ja, allgemein muss diese Möglichkeit geschaffen werden. Wo es nur begrenzten Raum für Toiletten gibt, müssen für die bestehenden Räumlichkeiten die Geschlechtsaufteilungen aufgehoben werden und ggf. nötige Umbaumaßnahmen vorgenommen werden. Wenn dies räumlich möglich ist, sollten Allgender-Toiletten zusätzlich geschaffen werden. Eine Zusammenlegung mit Behinderten-Toiletten ist dabei zu vermeiden, da dies zum einen falsche Vorurteile bestärkt und zum anderen die Toiletten explizit Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen müssen.
1. Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um den Bildungsplan in Bezug auf LGBTQIA+ Rechte nachzubessern?
In dem seit 2016 geltenden Bildungsplan ist es uns gelungen, gemeinsam mit der Elternschaft und der LSBTTIQ-Community die Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt“ zu verankern. Um die Leitperspektive umzusetzen, sind Unterrichtsmaterialien, Aufklärungsprojekte und Fortbildungen notwendig. Die Handreichung „Alle Farben im Blick?!?“ für Schulpsycholog*innen und Beratungslehrkräfte ist im Dezember 2020 veröffentlicht worden.
Unser Ziel für die nächste Legislatur ist es, die Sichtbarkeit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Baden-Württembergs weiter zu erhöhen.
Aber auch außerhalb der Schule wollen wir queere Jugendliche besser unterstützen. Wir werden mehr Qualifizierungsangebote in der offenen Kinder- und Jugendarbeit schaffen und die strukturellen Beratungs- und Gruppenangebote für LSBTTIQ-Jugendliche im ländlichen Raum ausbauen.
2. Sollten Beratungsstellen, Sozialarbeitende und Vertrauenslehrende an Schulen und Universitäten verpflichtend in queeren Themen geschult werden, und wie würden Sie dies umsetzen?
Wir wollen das pädagogisches und psychologisches Personal konsequent aus- und weiterbilden. Wir setzen uns dafür ein, dass an jeder Schule eine Lehrperson das Diversity-Management koordiniert und Ansprechpartner*in ist, um diese Leitperspektive umzusetzen.
3. Viele Bereiche des Schullebens sind weiterhin nach Geschlechtern getrennt. Wie würden Sie sicherstellen, dass trans/inter*/nicht-binäre Schüler:innen am Sportunterricht, an Klassenfahrten, etc. problemlos teilnehmen können?
Wir Grüne stehen für eine inklusive Schule. Auch bei Klassenfahrten müssen Lösungen gefunden werden, sodass jede*r Schüler*in problemlos teilnehmen kann.
4. Haben Sie einen konkreten Vorschlag, wie man die Namensänderung an Universitäten und Schulen für nicht-binäre/trans/inter* Personen einfacher gestalten könnte?
Meine zuständige Kollegin in der Grünen Landtagsfraktion, Brigitte Lösch, hat sich genau mit diesem Anliegen bereits 2018 an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gewandt. Die Ministerin Theresia Bauer verwies in ihrem Antwortschreiben zu Recht darauf, dass die Immatrikulation ein Verwaltungsverfahren ist, das an das Namensrecht gebunden ist. Leider ignoriert die Bundesregierung seit Jahren diesen Umstand und so ist das Transsexuellengesetz, das für die Namensänderung maßgeblich ist, weiterhin in Kraft und verhindert Lösungen, die den Menschen gerecht werden. Deshalb hat die Grüne Bundestagsfraktion auch einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und zur Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes eingebracht. Leider hat der Entwurf im Bundestag keine Mehrheit bekommen. Wir hoffen diesbezüglich auf neue Mehrheiten durch die Bundestagswahl im September diesen Jahres.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg schlägt als Zwischenlösung vor, den Zielnamen ergänzend bei der Immatrikulation anzugeben und einen ergänzenden Studierendenausweis auszustellen, vergleichbar dem Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.
5. Planen Sie, auch Allgender-Toiletten in allen öffentlichen / Verwaltungs- / Schulgebäuden anzubiete,n und wie wollen Sie dies umsetzen?
Die konkrete Entscheidung darüber, wie eine Hochschule oder ein öffentliches Gebäude die Sanitärbereiche gestaltet, und ob dabei – etwa auch im Hinblick auf eine Vermeidung der Diskriminierung von nicht-binären/trans/inter* Personen – Unisextoiletten vorgehalten werden sollen, sollte aus unserer Sicht vor Ort fallen.
Levin Eisenmann - CDU
1. Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um den Bildungsplan in Bezug auf LGBTQIA+ Rechte nachzubessern?
Identitätsfindung –„Wer bin ich, wer sind die Anderen?“ -ist eines der großen Themen der Jugend. Mit dem 2016 veröffentlichten Bildungsplan wurde versucht, dieses Thema fächerübergreifendim Bildungsplan zu implementieren. Die Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Vielfalt“ gebietet jedem Fach, den Heranwachsenden einen Raum zu geben, um sich selbst zu finden und auszudrücken. Dabei ist es wichtig, auf die Thematik aufmerksam zu machen, damit sich niemand in eine Ecke gestellt fühlt. Ich finde, hier können wir anknüpfen und die gewonnene Toleranz auch auf andere Bereiche ausweiten.
2. Sollten Beratungsstellen, Sozialarbeitende und Vertrauenslehrende an Schulen und Universitäten verpflichtend in queeren Themen geschult werden, und wie würden Sie dies umsetzen?
Häufig sind Lehrkräfte wichtige Ansprechpartner für die Fragen der Jugendlichen. Deshalb halte ich ein Fortbildungsangebot in Gesprächsführung jeglicher Richtung für sinnvoll. Jedoch bin ich der Meinung, dass ein solches Fortbildungsangebot nur angenommen und umgesetzt wird, wenn es ohne Zwang eingeführt wird und somit Menschenmit Interesse anlockt.Die Schulsozialarbeit leistet in den Schulen einen ganz wichtigen Beitrag. Innerhalb der letzten Jahre wurde die Zahl der Schulsozialarbeiter verdoppelt.
3. Viele Bereiche des Schullebens sind weiterhin nach Geschlechtern getrennt. Wie würden Sie sicherstellen, dass trans/inter*/nicht-binäre Schüler:innen am Sportunterricht, an Klassenfahrten, etc. problemlos teilnehmen können?
Schule ist für die Schülerinnen und Schüler stets ein geschützter Raum. Ich denke, dass wir mit Sensibilität und Toleranz sehr weit kommen und in Rücksprache mit den Beratungslehrkräften und der Klassenleitung im Zweifelsfall eine Lösung gefunden werden kann. Sportunterricht wird an einigen Schulen bereits modular nach Sportart koedukativ unterrichtet. In anderen Fällen umfasst der getrennte Sportunterricht lediglich wenige Jahre, da würde ich ebenfalls auf individuelle Lösungen setzen.
4. Haben Sie einen konkreten Vorschlag, wie man die Namensänderung an Universitäten und Schulen für nicht-binäre/trans/inter* Personen einfacher gestalten könnte?
Namensänderungen bei Kindern sind in Deutschland ja nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich und dienen einermissverständnisfreienIdentifikation der Person. Da die Namensänderung ein großer Schritt ist, ist es meiner Meinung nach wichtig, diesen wohlüberlegt anzugehen und mitdenElternoder anderen betreuenden Personenabzusprechen.
5. Planen Sie, auch Allgender-Toiletten in allen öffentlichen / Verwaltungs-/ Schulgebäuden anzubieten und wie wollen Sie dies umsetzen?
Öffentliche Toiletten, sind kleine Inseln der Privatsphäre im öffentlichen Raum. Dabei sollte jede Person denjenigen Ort aufsuchen können, wo sie sich weder diskriminiert, noch unsicher fühlt. Das gilt für TQIA+ genauso, wie für Männer und Frauen. Für den Bau der Gebäude und damit auch der Toiletten sind die Kommunen als Träger zuständig.
Jürgen Keck - FDP
Wir setzen uns dafür ein, dass sexuelle und geschlechtliche Vielfalt weiterhin im Schulunterricht behandelt wird und in den Bildungsplänen verankert bleibt. Entsprechendes gilt auch für die Lehrerausbildung. Wir Freie Demokraten treten generell für eine möglichst große Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortung der jeweiligen Schule beziehungsweise der Lehrkräfte ein. Dies umfasst thematische Schwerpunktsetzungen im Rahmen des von den Schulen selbst festzulegenden Schulcurriculums ebenso wie den Einsatz von Unterrichtsmaterialien und die die Umsetzung von konkreten Projekten an den Schulen. Ein konkretes, auf die Bildungsplanvorgaben abgestimmtes Aufklärungsprojekt könnte deshalb den Schulen als ein Vorschlag zur Umsetzung dieser Bildungsplanvorgaben oder ihres Schulcurriculums angeboten werden. Generell stehen wir Schulversuchen grundsätzlich offen gegenüber und wollen deren Genehmigung vereinfachen. Wir befürworten außerdem generell die Benennung von Ansprechpersonen und ihren Zuständigkeiten. Auch mit Blick auf die sehr unterschiedlichen Größen der Schulen und die entsprechend begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen sollte die einzelne Schule selbst entscheiden können, ob eine Beratungslehrkraft die Funktion der Ansprechperson für Fragen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt mit übernimmt oder hierfür eine eigene Ansprechperson benannt wird. Was Richtlinien für den Bau oder Umbau von Sanitäranlagen angeht, sind diese für öffentliche Gebäude insgesamt zu bestimmen.
Ob schwul oder lesbisch, ob hetero- oder bisexuell, ob inter-, transsexuell oder transgender oder anders eingestellt – jeder Mensch soll seinen Lebensentwurf verwirklichen können. Quotierungen lehnen wir jedoch ab, da sie das Leistungsprinzip aushebeln und dazu führen können, dass beispielsweise Frauen als Quotenerfüller degradiert werden.
Die Hochschulen haben bei allen Aufgaben und Entscheidungen die geschlechterspezifischen Auswirkungen zu beachten. Wir wollen die Hochschulen dabei unterstützen, die Vielfalt ihrer Mitglieder und Angehörigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben angemessen zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass alle Mitglieder und Angehörigen gleichberechtigt an der Forschung, der Lehre, dem Studium und der Weiterbildung im Rahmen ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten innerhalb der Hochschule teilhaben können.
Zur weiteren Sensibilisierung zu geschlechterspezifischen Themen an den Hochschulen wurde die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten mit der jüngsten Gesetzesnovelle weiter gestärkt. Ob zur tatsächlichen Durchsetzung der Chancengleichheit und den Zielen der Gleichstellungspläne Schulungen erforderlich sind, muss jede Hochschule individuell entscheiden können.
Antje Behler - Die Linke
1. Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um den Bildungsplan in Bezug auf LGBTQIA+ Rechte nachzubessern?
Das im Bildungsplan festgeschriebene Ziel der Bildung für Toleranz und Akzeptanz für Vielfalt muss endlich konsequent umgesetzt werden. Dazu gehört für mich auch, dass Lehrkräfte an verpflichtenden Weiterbildungen teilnehmen müssen, um hier entsprechend geschult zu werden. Außerdem möchte ich, dass Menschen, die mit Queerfeindlichkeit konfrontiert sind, sich leichter beschweren können – dies ist insbesondere dann wichtig, wenn es sich um Äußerungen oder Handlungen einer Lehrperson handelt. Hier kann ich mir die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle gut vorstellen, möchte aber auch mit Interessensverbänden von Betroffenen zusammenarbeiten, um eine bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Weiterhin müssen Schulmaterialien überarbeitet werden. So kann es bspw. nicht sein, dass die Themen Verhütung und Sexualität immer noch so heteronormativ behandelt werden, wie das aktuell der Fall ist. Hier ist dringender Nachholbedarf. Auch das Thema geschlechtliche Identität gehört auf die Tagesordnung.
2. Sollten Beratungsstellen, Sozialarbeitende und Vertrauenslehrende an Schulen und Universitäten verpflichtend in queeren Themen geschult werden, und wie würden Sie dies umsetzen?
Da diese Stellen oft die erste Ansprechstellen an Schulen und Universitäten für Betroffene von Diskriminierung, Mobbing oder persönlichen Problemen sind, müssen diese Stellen in allen relevanten Themen geschult werden. Dies Betrifft insbesondere queere Themen, aber auch PoC oder Kinder und Studierende mit prekären finanziellen Verhältnissen.
Für die Umsetzung muss von Landesseite in enger Abstimmung mit Betroffenenverbänden, z.B. dem Lesben- und Schwulenverband oder dem Bundesverband Trans* e.V. eine Fortbildungsangebot geschaffen werden.
3. Viele Bereiche des Schullebens sind weiterhin nach Geschlechtern getrennt. Wie würden Sie sicherstellen, dass trans/inter*/nicht-binäre Schüler:innen am Sportunterricht, an Klassenfahrten, etc. problemlos teilnehmen können?
Hier muss sich die Aufteilung, sofern sie überhaupt vorgenommen wird, nach den Wünschen der jeweiligen Kinder richten. Sollte dies im Klassenkontext zu Schwierigkeiten oder Mobbing führen, ist es die Aufgabe der Schule diese Themen proaktiv in der betreffenden Klasse mit geschultem Personal zu adressieren und aufzuklären. Der Anpassungsdruck darf nicht auf den trans/inter*/nicht-binäre Schüler:innen lasten.
4. Haben Sie einen konkreten Vorschlag, wie man die Namensänderung an Universitäten und Schulen für nicht-binäre/trans/inter* Personen einfacher gestalten könnte?
Auch hier sollte sich dies rein nach den Wünschen der jeweiligen Personen richten. Sobald nicht-binäre/trans/inter* Personen mit ihrem neuen Namen angesprochen werden möchten muss dies von den Bildungseinrichtungen ohne weitere Fragen, Diskussionen, Nachweisforderung oder andere Bürokratische Hürden akzeptiert und umgesetzt werden. Zeugnisse und Nachweise sollten im Zweifelsfall auf beide Namen ausgestellt werden, damit hier nach einer offiziellen Namensänderung kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht.
5. Planen Sie, auch Allgender-Toiletten in allen öffentlichen / Verwaltungs- / Schulgebäuden anzubieten und wie wollen Sie dies umsetzen?
Ja, allgemein muss diese Möglichkeit geschaffen werden. Wo es nur begrenzten Raum für Toiletten gibt, müssen für die bestehenden Räumlichkeiten die Geschlechtsaufteilungen aufgehoben werden und ggf. nötige Umbaumaßnahmen vorgenommen werden. Wenn dies räumlich möglich ist, sollten Allgender-Toiletten zusätzlich geschaffen werden. Eine Zusammenlegung mit Behinderten-Toiletten ist dabei zu vermeiden, da dies zum einen falsche Vorurteile bestärkt und zum anderen die Toiletten explizit Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen müssen.